Ver1leben · Informationen
Datenschutz.
Diese Hinweise beschreiben die aktuell umgesetzten Funktionen von Ver1leben. Sie betreffen dein persönliches Konto, die Nutzung der Plattform und vereinsbezogene Daten.
Stand: 25. Oktober 2026
1. Wer ist verantwortlich?
Für das persönliche Plattformkonto, die Bearbeitung von Vereinsanmeldungen und den technischen Plattformbetrieb ist der Betreiber verantwortlich:
Indiela – Internetdienstleistung LampeInhaber: Michael Lampe
Raiffeisenstraße 16
49770 Herzlake
Deutschland
kontakt@indiela.de
Jeder Verein legt die Zwecke und Berechtigungen seiner Mitgliederverwaltung selbst fest. Für seine Mitgliedsdaten und Vereinsmitteilungen ist der jeweilige Verein der erste Ansprechpartner. Ein Konto kann mehreren Vereinen zugeordnet sein; deren Fachbestände werden getrennt geführt.
Die datenschutzrechtliche Rollenverteilung und die erforderlichen Vereinbarungen zur technischen Verarbeitung von Vereinsdaten müssen im jeweiligen Nutzungsverhältnis geregelt sein. Diese Hinweise ersetzen die eigenen Datenschutzinformationen des Vereins nicht.
2. Welche Daten werden wofür verarbeitet?
Persönliches Konto und Anmeldung
Bei der Registrierung verarbeiten wir Namen, E-Mail-Adresse, einen Passwort-Hash, den E-Mail-Bestätigungsstatus und technische Kontozeitpunkte. Für die Anmeldung werden Sitzungsdaten und gegebenenfalls ein Anmeldetoken verwendet. Bei eingerichteter Zwei-Faktor-Anmeldung werden das verschlüsselte Authentifizierungsgeheimnis und verschlüsselte Wiederherstellungscodes gespeichert.
Die Daten dienen der Bereitstellung des angeforderten Plattformzugangs, der Anmeldung, der Kontoverwaltung und der Kontowiederherstellung. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO, soweit die Verarbeitung für das Nutzungsverhältnis erforderlich ist. Maßnahmen zum Schutz vor Missbrauch und zur Absicherung der Zugriffe erfolgen auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO; das berechtigte Interesse liegt im sicheren Betrieb der Plattform.
Vereinsanmeldung und Mitgliedsverwaltung
Bei einer Vereinsanmeldung werden Vereinsname, Sitz, Anschrift, Registergericht, Registernummer, Vereinsart, Kontakt-E-Mail und die zugeordnete antragstellende Person verarbeitet. Die Plattform dokumentiert die manuelle Prüfung und Freischaltung.
Eine hochgeladene Beauftragung kann Namen und Unterschriften vertretungsberechtigter Personen enthalten. Sie wird für die Prüfung der Administrationsberechtigung verschlüsselt gespeichert. Abruf ist nur für die antragstellende Person und berechtigte Plattformprüfer möglich; Prüferabrufe werden protokolliert. Originaldateinamen werden nicht übernommen und Foto-Metadaten beim Speichern entfernt. Bitte keine Ausweiskopien oder Mitgliederlisten einreichen. Die konkreten Aufbewahrungsfristen und der Umgang mit Sicherungskopien sind vor dem öffentlichen Betrieb festzulegen.
Die Mitgliederverwaltung kann je Verein Namen, Mitgliedsnummer, Mitgliedsart, Status und – soweit angegeben – E-Mail, Anschrift, Geburtsdatum sowie Eintritts- und Austrittsdatum führen. Eine Mitgliedschaft kann ohne persönliches Plattformkonto bestehen. Bei einer Verknüpfung werden die Kontozuordnung und vereinsbezogenen Rollen gespeichert.
Diese Daten stammen gegebenenfalls von der Verwaltung des jeweiligen Vereins. Der Verein bestimmt die für seine Zwecke erforderlichen Daten und die einschlägige Rechtsgrundlage und muss die betroffenen Personen hierüber informieren. Andere Mitglieder erhalten keine allgemeine Einsicht in den Mitgliederbestand.
Mitgliedschaftsanträge
Für einen Mitgliedschaftsantrag erhält der ausgewählte Verein deinen Vor- und Nachnamen, deine bestätigte Konto-E-Mail-Adresse und eine freiwillige Nachricht. Antrag, Status und Rückmeldung sind für dich und die berechtigte Mitgliederverwaltung dieses Vereins sichtbar. Namen und Nachrichten werden im Antragsbestand verschlüsselt gespeichert. Vor dem Absenden stehen die Datenschutzhinweise des Vereins als PDF bereit; die gelesene Fassung wird mit dem Antrag verknüpft. Optionale Ausweis- und Angelnachweise können als PDF oder Bild beigefügt oder dem Verein persönlich gezeigt werden. Eine Ausweiskopie erfordert eine gesonderte Einwilligung. Persönliche Anhänge werden verschlüsselt gespeichert, nur dem Antragsteller und der berechtigten Mitgliederverwaltung zugänglich gemacht und bei Abruf durch die Verwaltung protokolliert. Sie sind nicht Teil öffentlicher Vereinsdokumente. Bilder werden ohne Foto-Metadaten neu gespeichert; PDF-Metadaten bleiben erhalten. Die Anhänge sind nach 30 Tagen, nach Entscheidung spätestens nach 7 Tagen, nicht mehr abrufbar und werden im nächsten stündlichen Löschlauf aus dem aktiven Speicher entfernt. Die antragstellende Person kann einen Anhang vorher entfernen und die weitere Einwilligung zur Verarbeitung der Ausweiskopie widerrufen. Ein begrenzter Prüfvermerk bleibt davon getrennt erhalten. Ein Antrag gewährt noch keinen Mitgliedszugang. Bei Freigabe wird der Mitgliedseintrag mit deinem Konto verknüpft; dabei entstehen keine zusätzlichen Adminrechte. Die Entscheidung und beteiligten Konten werden zur Nachvollziehbarkeit protokolliert. Die Bearbeitung zur Anbahnung einer Mitgliedschaft erfolgt nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO; weitere Vereinsinformationen und Voraussetzungen legt der jeweilige Verein fest.
Öffentliche Vereinssuche und Vereinsprofile
„Vereine entdecken“ und die öffentlichen Vereinsprofile sind ohne Konto erreichbar. Die Suche verarbeitet den eingegebenen Vereinsnamen oder Ort und den gewählten Vereinsartfilter zur Anzeige passender freigeschalteter Vereine. In der Übersicht erscheinen Name, Ort, Vereinsart und die vom Verein öffentlich freigegebenen Logos und Vorstellungstexte. Bei passenden Angelvereinen wird auf verfügbare Gastkartenangebote verwiesen.
Logo, Vorstellungstext, Vereinsanschrift und die Vereins-Datenschutzhinweise sind öffentlich. Für weitere Kontakte, Dokumente, Vorlagen, Mitteilungen und Termine kann der Verein je nach Inhalt die Sichtbarkeit öffentlich, nur für Mitglieder oder nur für Admins festlegen. Öffentliche Inhalte können von beliebigen Besuchern abgerufen, weitergegeben und durch Suchmaschinen erfasst werden. Mitgliederdaten und persönliche Fangmeldungen werden dadurch nicht öffentlich. Der Verein ist für die Auswahl seiner Inhalte und die Berechtigung zur Veröffentlichung verantwortlich.
Kontakt per E-Mail
Wenn du Indiela schreibst, werden deine E-Mail-Adresse, der Inhalt und die von dir mitgeteilten Angaben zur Bearbeitung deiner Anfrage verarbeitet. Bei Fragen zu einem Vertrag oder dessen Anbahnung ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO maßgeblich; bei sonstigen Anliegen stützen wir die Bearbeitung auf unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO. Übermittle nur die für das Anliegen erforderlichen Angaben.
Mitteilungen, Nachvollziehbarkeit und Sicherheit
Bei Vereinsmitteilungen werden Titel, Kurztext, Inhalt, Sichtbarkeit, Veröffentlichungszeitpunkt und die verantwortliche Person verarbeitet. Öffentliche Beiträge sind ohne Anmeldung lesbar; interne veröffentlichte Beiträge sind für aktive Vereinsmitglieder und berechtigte Admins bestimmt. Inhalte mit der Sichtbarkeit „Nur Administratoren“ sind zusätzlich beschränkt.
Änderungen an Mitgliedsdaten, Rollen und Mitteilungen werden mit Vereinszuordnung, handelnder Person, Zeitpunkt und Art des Vorgangs protokolliert. Bei Nutzung des manuellen WhatsApp-Vermerks werden zusätzlich Zeitpunkt und handelnde Person gespeichert. Dies unterstützt berechtigte Nachvollziehbarkeit und Missbrauchsabwehr nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO. Gesetzlich erforderliche Aufbewahrung erfolgt gegebenenfalls nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DSGVO.
Beim Seitenaufruf können IP-Adresse, Zeitpunkt, angeforderte Adresse, Browserinformationen und technische Fehlermeldungen für die Auslieferung und Absicherung verarbeitet werden. Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling im Sinne von Art. 22 DSGVO ist in den vorhandenen Funktionen nicht vorgesehen.
3. Hosting und E-Mail-Dienstleister
- Hosting
- Anbieter noch nicht bestätigt.
- Verarbeitungsort Hosting
- Standort noch nicht bestätigt.
- E-Mail-Versand
- Anbieter für den öffentlichen Betrieb noch nicht bestätigt.
- Verarbeitungsort E-Mail
- Standort noch nicht bestätigt.
Der E-Mail-Versand dient insbesondere der E-Mail-Bestätigung und Passwortwiederherstellung. Dafür werden die Empfängeradresse und der jeweilige Nachrichteninhalt verarbeitet. Dienstleister erhalten die für ihre Leistung erforderlichen Daten. Soweit sie als Auftragsverarbeiter tätig sind, sind die Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO einzuhalten.
Eine etwaige Verarbeitung außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums und die dafür eingesetzten Garantien müssen anhand der tatsächlich eingesetzten Anbieter ergänzt werden. Ohne bestätigte Anbieter und Verarbeitungsorte sind diese Angaben noch unvollständig.
5. Manuelles Teilen über WhatsApp
Verantwortliche können eine veröffentlichte öffentliche Vereinsmitteilung nach einer ausdrücklichen Inhaltsprüfung über einen vorbereiteten Link in WhatsApp teilen. Vor dem Klick wird keine Verbindung zu WhatsApp für diese Funktion aufgebaut. Es gibt keine WhatsApp-API-Anbindung und keinen automatischen Versand.
Mit dem Klick wird WhatsApp mit dem geprüften Titel, Kurztext und gegebenenfalls einem öffentlichen HTTPS-Link geöffnet. Der vollständige Beitrag und Daten aus der Mitgliederverwaltung werden nicht automatisch übernommen. Empfänger oder Gruppe sowie das Absenden wählt die handelnde Person in WhatsApp selbst.
Beim Aufruf und der anschließenden Nutzung verarbeitet WhatsApp die übergebenen Inhalte und technische Verbindungsdaten nach seinen eigenen Datenschutzbedingungen. Eine Verarbeitung außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums kann dabei stattfinden. Diese externe Verarbeitung richtet sich nach den Informationen des Dienstes.
Datenschutzinformationen von WhatsApp →
Ein optionaler manueller Teilungsvermerk in Ver1leben ist keine Versand- oder Zustellbestätigung. Bereits extern weitergegebene Inhalte können durch das Zurücknehmen des Vermerks oder der Freigabe nicht zurückgerufen werden.
Angelvereinsmodul: Fangmeldungen und Gastkarten
Freigeschaltete Angelvereine können Gewässer, Bedingungen und Gastkartenangebote verwalten. Auch Personen ohne Vereinsmitgliedschaft können mit einem bestätigten Plattformkonto eine persönliche Gastkarte anfragen. Der ausstellende Verein ist für sein Angebot, die Prüfung des erforderlichen Fischereischeins und die Erlaubniserteilung verantwortlich.
Für die Anfrage und Ausgabe werden Kontozuordnung, Name auf der Karte, Gewässer, Zeitraum, vereinbarter Gesamtpreis und Bedingungen, Prüfpersonen und Prüfzeitpunkte sowie Zahlungs- und Kartenstatus verarbeitet. Der Kartenname wird zusätzlich verschlüsselt gespeichert. Für neue Gastkartenanfragen wird ein Fischereischeinnachweis als PDF/Bild für die Vereinsprüfung verlangt und für höchstens 30 Tage privat verschlüsselt vorgehalten. Geschützte Downloads verwenden kurzlebige, einmal nutzbare Links und prüfen zusätzlich die aktuelle Berechtigung. Eine zusätzliche Personalausweiskopie wird hierfür nicht verlangt. Ver1leben nimmt im eingerichteten Überweisungsablauf kein Geld entgegen; Zahlungen und Rückzahlungen erfolgen direkt zwischen Gast und Verein.
Mitglieder und berechtigte Gastangler reichen die ausgefüllte Vereinsvorlage als PDF oder Scan ein. Es gibt keine Einzelfangerfassung für Mitglieder und keinen Upload von Fischfotos. Bilddateien der Vorlage werden vor der Speicherung neu als JPEG verarbeitet und Foto-Metadaten entfernt. PDF-Dateien werden verschlüsselt im privaten Speicher abgelegt; in PDFs enthaltene Metadaten bleiben erhalten. Bitte nur die erforderlichen Angaben in der Vereinsvorlage einreichen.
Neue strukturierte Fangangaben behalten die tatsächliche Zeitauflösung der Vorlage: Fangtag, Monat oder Jahr, Gewässer, Fischart, Stückzahl und gegebenenfalls Gesamtgewicht. Frühere tagesbezogene Bestandsdaten können zusätzlich Einzellängen enthalten. Eine Nullmeldung ist möglich. Die Zuordnung zu Konto, Verein und gegebenenfalls Gastkarte bleibt geschützt. Andere Mitglieder und Gäste sehen keine fremden Fanglisten. Personen mit Fangmeldungsprüfung oder Vollzugriff können eingegangene Fanglisten prüfen und die zusammengefasste Vereinsauswertung herunterladen. Die Verwaltung der leeren Formularvorlage bleibt beim Vollzugriff. Diese Auswertung enthält keine Namen; bei kleinen Fallzahlen ist sie dennoch nicht pauschal anonym.
Eine externe KI-Erkennung ist standardmäßig ausgeschaltet. Der vorbereitete Adapter verwendet die OpenAI API. Vor einer Aktivierung müssen Anbieter- und Verarbeitungsbedingungen, Auftragsverarbeitung, etwaige Drittlandübermittlungen und Informationen für die betroffenen Personen festgelegt werden. Zusätzlich muss für jede Fangliste eine ausdrückliche Freigabe der hochladenden Person beziehungsweise eine dokumentierte Weisung der hierzu berechtigten Vereinsprüfung auf geklärter Verarbeitungsgrundlage vorliegen. Die manuelle Übernahme bleibt als Alternative verfügbar.
Bei einer gesondert freigegebenen KI-Erkennung werden das aufbereitete Foto oder die ausdrücklich freigegebene PDF-Datei, die benötigten Gewässerbezeichnungen und die Fischartenliste an den eingerichteten Dienst übertragen. Konto-E-Mail, Gastkartenpreis und Fischereischein-Prüfdaten werden nicht zusätzlich übertragen; ein Foto kann aber selbst sichtbare personenbezogene Angaben enthalten. Der Adapter fordert eine Verarbeitung mit store: false an. Dies ersetzt keine vertragliche Prüfung der tatsächlichen Speicherung oder Verarbeitung beim Anbieter. Die konkreten Anbieterinformationen werden vor der Übertragung angezeigt.
KI-Vorschläge werden verschlüsselt und nur bis zur Löschung der zugehörigen Vorlage gespeichert. Sie werden niemals automatisch in die Fangstatistik übernommen. Die weitere KI-Freigabe kann auf der eigenen Fangliste zurückgenommen werden. Ein schon extern übermitteltes Foto lässt sich hierdurch nicht zurückrufen; hierfür gelten die vereinbarten Anbieterprozesse. Unbestätigte Listen können für den weiteren Zugriff gesperrt und zur Löschung vorgemerkt werden.
Die aktive Kartenkontrolle ist nur für angemeldete Personen mit dem Recht Gastkartenprüfung oder Vollzugriff im jeweiligen Verein zugänglich. Im öffentlichen Betrieb ist zusätzlich die Zwei-Faktor-Anmeldung vorgesehen; für den lokalen Testbetrieb kann sie optional sein. Der QR-Code enthält eine Kontrolladresse und eine zufällige Kartenreferenz; er ist ein zuordenbarer Identifikator und kein anonymer Datensatz. Die Kontrollansicht zeigt die für die Kontrolle benötigten Angaben.
Die Zwecke, Rechtsgrundlagen und konkreten Fristen für vereinsbezogene Fangmeldungen, Kartenausgabe und Nachweise muss der jeweilige Verein in seinen Informationen festlegen. Für die Anbahnung und Durchführung einer Gastkartenausgabe kommt insbesondere Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO in Betracht; gesetzliche Melde- und Aufbewahrungspflichten richten sich nach dem jeweils anwendbaren Recht. Vor einer Erhebung müssen die Vereinsinformationen und Aufbewahrungsfristen eingerichtet sein.
Vorlagen werden nach der angezeigten Frist für den Zugriff gesperrt und beim folgenden stündlichen Löschlauf aus dem aktiven Speicher entfernt. Fangdaten und Gastkartendaten werden nach den eingerichteten Fristen gelöscht; offene Rückzahlungsfälle bleiben bis zur Klärung erhalten. Sicherungskopien unterliegen ergänzend den für den tatsächlichen Betrieb festgelegten Backup-Fristen. Betroffenenanliegen sind je nach Verarbeitung an Verein oder Plattformbetreiber zu richten.
6. Wie lange werden Daten gespeichert?
Technische Daten
Die konkreten Aufbewahrungsfristen für technische Protokolle und Sicherungen müssen für den öffentlichen Betrieb noch festgelegt und hier ergänzt werden.
Konto- und Vorgangsdaten
Die konkreten Aufbewahrungs- und Löschregeln für Konten, Vereinsanmeldungen und Audit-Vorgänge müssen vor dem öffentlichen Betrieb noch ergänzt werden.
Grundsätzlich werden Daten gelöscht, wenn sie für die beschriebenen Zwecke nicht mehr benötigt werden und keine gesetzliche Aufbewahrung oder andere zulässige weitere Verarbeitung entgegensteht. Für die Mitgliedsdaten gelten ergänzend die Regeln und berechtigten Aufbewahrungszwecke des jeweiligen Vereins.
Eine Kontolöschung kann im persönlichen Profil angestoßen werden. Bei offenen Verantwortlichkeiten oder verknüpften, aufzubewahrenden Vorgängen ist eine Klärung mit dem Betreiber erforderlich. Der Entzug einer Vereinsrolle löscht nicht automatisch die Mitgliedschaft; ein Austritt entfernt nicht automatisch eine separat erteilte Verwaltungsrolle.
7. Deine Rechte
Nach den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen hast du das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung (Art. 18) und Datenübertragbarkeit (Art. 20). Eine erteilte Einwilligung kannst du jederzeit für die Zukunft widerrufen.
Widerspruch: Soweit Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO verarbeitet werden, kannst du aus Gründen deiner besonderen Situation nach Art. 21 DSGVO widersprechen.
Wende dich für Plattformdaten an den oben genannten Betreiber und für vereinsbezogene Mitgliedsdaten an den jeweiligen Verein. Die Bereitstellung der erforderlichen Kontodaten ist für den angeforderten Zugang notwendig; ohne sie kann das Konto nicht bereitgestellt werden. Freiwillige Vereinsangaben richten sich nach dem jeweiligen Vereinszweck.
Du kannst dich nach Art. 77 DSGVO bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren, insbesondere an deinem gewöhnlichen Aufenthaltsort, deinem Arbeitsplatz oder am Ort des vermuteten Verstoßes.
Zuständige Aufsicht für den Betreiber: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Prinzenstraße 5, 30159 Hannover; poststelle@lfd.niedersachsen.de; www.lfd.niedersachsen.de
Neue Vereinsassistenten-Funktionen
Demo-Anfragen werden für die Kontaktaufnahme durch den Plattformbetreiber mit Name, Verein und E-Mail verschlüsselt gespeichert und nach 30 Tagen gelöscht. Es erfolgt keine Newsletter-Anmeldung.
Der Verein verantwortet die konkreten Zwecke seiner Mitglieds- und Gastkartenprozesse; die vertragliche Auftragsverarbeitung wird gesondert vereinbart. Eigene Plattformkonten und Vertragskontakte sind davon zu unterscheiden. Ein AV-Vertragsentwurf zum Download ist noch kein abgeschlossener Vertrag.
Gastkarten-Nachweise werden privat verschlüsselt verarbeitet und nach 30 Tagen entfernt. Eine geänderte Nachweisdatei wird erneut geprüft. Originale werden nicht an E-Mails angehängt.
Neue strukturierte Fangmeldungen bleiben 30 Tage ab erster Bestätigung korrigierbar und personenbezogen zugeordnet. Danach werden Originale und direkte Mengenverknüpfungen entfernt. Der notwendige Abgabenachweis bleibt getrennt. Gruppen unter fünf Beiträgen werden in der neuen Mengenstatistik unterdrückt; das schließt Identifizierbarkeit durch Zusatzwissen nicht pauschal aus.
CSV-/Excel-Importdaten werden nur lokal verarbeitet. Temporäre, verschlüsselte Vorschauen sind nach 30 Minuten nicht mehr zugänglich und werden im folgenden zehnminütlichen Löschlauf gelöscht. Es erfolgt keine KI-Verarbeitung von Mitgliederlisten.
Der QR-Scanner wertet Kamerabilder im Gerät aus, ohne Videoupload. Eine eigene Karte kann auf Wunsch passwortgeschützt lokal gespeichert werden. Die Passphrase bleibt auf dem Gerät und wird nicht gespeichert; abgelaufene lokale Karten und Karten bei Portal-Abmeldung werden entfernt. Fremde/offline getrennte Kopien können nicht sofort fernwiderrufen oder ferngelöscht werden.
Aufnahmevorlagen und Zustimmung bei Minderjährigen
Vereine stellen ihre eigenen Aufnahmeformulare für Erwachsene und Jugendliche bereit. Beim Mitgliedsantrag verarbeiten wir zusätzlich das Geburtsdatum zur Auswahl der passenden Vorlage. Unterstützte PDF-Textfelder werden im Browser vorausgefüllt; Unterschriften und Zustimmungen werden nicht automatisch gesetzt. Ein unterschriebenes Formular kann geschützt hochgeladen oder dem Verein persönlich vorgelegt werden. Der Verein dokumentiert bei Jugendanträgen die Prüfung der erforderlichen Zustimmung und gesetzlichen Vertretung.
Ausgefüllte Aufnahmeunterlagen sind nur dem Antragsteller und der berechtigten Mitgliederverwaltung zugänglich. Sie werden getrennt von kurzlebigen Identitätsnachweisen aufbewahrt und nicht automatisch nach deren 30-/7-Tage-Fristen gelöscht. Die gesonderten Aufbewahrungs- und Löschregeln dieser Aufnahmeunterlagen sind vor dem Echtbetrieb durch die Verantwortlichen festzulegen.